DenkMal ganz anders: Denkmalschutz und Solartechnik im Einklang

Foto:Timo Leukefeld

Bisher war Solartechnik auf Denkmälern verpönt und im Altstadtensemble gar unmöglich, nun hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, kurz BLfD, eine 180-Grad-Kehre vollzogen. Aussagen wie“ Im Zentrum steht nicht mehr die Frage, ob, sondern wie die Umsetzung erfolgt“ oder „Die Nutzung der Solartechnik entwickelt sich zur neuen Normalität am Denkmal“ sind erstmal gewöhnungsbedürftig, für uns GRÜNE aber sehr begrüßenswert. Denn klar ist: Ohne Solartechnik auf den Dächern ist die Energiewende kaum zu schaffen. So sieht das nun auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege: Denkmalschutz und Klimaschutz sollen Hand in Hand gehen, soweit der neue Leitfaden vom BLfD. Aber zwei Hintertürchen hat sich das BLfD zukünftig offen gelassen.

Unterschied zwischen Kernzone und Stadtansichten mit Fernwirkung

Im Ensemble unterscheiden wir zukünftig zwischen einer Kernzone wie Hauptstraße oder Marktplatz, Stadtbausteinen mit bedeutenden Gebäuden und Stadtansichten mit einer Fernwirkung. Bei den Einzeldenkmälern wird unterschieden zwischen Objekten ohne besondere Gestaltungsanforderung bis hin zu Objekten mit höchster Gestaltungsanforderung. Entsprechend ändern sich die Gestaltungmöglichkeiten von einfachen schwarzen Panels mit einer Aufdachlösung bis hin zu farbig angepassten Solarziegen. Am Ende wird jeder Antrag einer PV-Anlage einer Einzelprüfung unterzogen.

Klimaschutz und Denkmalpflege

Die neuen Leitlinien im Umgang mit unseren Denkmälern lassen Solartechnik nicht nur zu, die Nutzung der Solartechnik soll sich zur neuen Normalitätam Denkmal entwickeln. Im Zentrum steht nicht mehr die Frage, ob, sondern wie die Umsetzung erfolgt. Dabei ist die Deckung des Eigenbedarfs von zentraler Bedeutung. Laut dem BLfD dient eine in denkmalfachlicher Sicht verträgliche Versorgung von Baudenkmälern mit bezahlbarer regenerativer Energie dem Denkmalerhalt. Denkmalschutz und Klimaschutz sollen Hand in Hand gehen und ihre Belange verantwortungsvoll verbunden werden.
Im Denkmal müssen auch andere technische Aspekt berücksichtig werden, als bei Neubauten: Auch wenn Photovoltaikmodule relativ leicht sind, muss geprüft werden, ob die Last einer PV-Anlage vom bestehenden Dach aufgenommen werden kann. Eigentümer müssen somit eventuell eine:n Tragwerkplaner:in für die Planung hinzuziehen.

Informationsabend „Denk Mal an Sonne“

Um die neuen Leitlinien vorzustellen und darüber zu diskutieren, hatte der Ortsverband von Bündis90/Die GRÜNEN zu einem Informationsabend „Denk Mal an Sonne – Denkmalschutz und Solartechnik im Einklang“ ins Kreativquartier in Volkach eingeladen.


Vor ca. 25 Zuhörern stellte Mario Pierl, Sprecher des Ortverbandes, die Eckpunkte der neuen Leitlinien vor. Anschließend erläuterten die anwesenden Stadträtinnen und Stadträte, wie die Umsetzung in Volkach vorstellbar wäre. Am Schluss appellierte Mario Pierl, dass von Seiten der Stadtverwaltung die Hürden einer Umsetzung nicht zu hoch sein dürften. Wäre die Umsetzung gemäß der Gestaltungsanforderungen zu kostspielig, komme es wieder einem Verbot von Solartechnik in der Altstadt gleich. Dann hätte sich nichts geändert.


Auf keinen Fall aber sollte die Stadt Volkach die Messlatte zu Umsetzung höher hängen als das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege selbst.


Denn klar ist: Denkmalschutz vermittelt kulturelle Identität und ist touristisch und wirtschaftlich bedeutsam. Der Erhalt ist weiterhin ein wichtiges Ziel denkmalpflegerischen Handelns – für den Erhalt der Denkmäler muss Denkmalschutz und Solartechnik Hand in Hand gehen.

Mehr Informationen gibt es auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

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